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 Der Betrieb von Drohnen unterliegt dem Datenschutzgesetz und dem zivilrechtlichen Schutzrecht der Privatsphäre. So ist es verboten, mit Drohnen tief über Privatgrundstücke oder über öffentliche Plätze, z.B. Badeanstalten, Fussballfelder oder Hochzeitsgesellschaften, zu fliegen. Personen dürfen mit Drohnen grundsätzlich nicht ungefragt fotografiert, gefilmt, überwacht oder verfolgt werden.

Mit einer Einverständniserklärung, erlauben Sie uns die Ausnahme.

Diese können Sie hier direkt downloaden, oder Sie füllen diese direkt vor Ort aus.

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da.